#1Planungsabsichten der Gemeinde Meckenheim zwischen der Haßlocher Straße und der Böhler Straße
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Unter Bezug auf die Festlegungen aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Meckenheim vom 25.02.2015, beabsichtigt die Gemeinde Meckenheim erste Planungsschritte für die Umsetzung der im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim zwischen der Haßlocher Straße und der Böhler Straße dargestellten Mischgebietsfläche (M 7) einzuleiten.
Dies bedeutet, dass dieser Bereich überplant und ggf. in Teilabschnitten sukzessive als Bauland entwickelt wird. Insofern ergeht der Hinweis an alle Grundstückseigentümer, in diesem Bereich zunächst von einer evtl. Neubestockung von Rebanlagen abzusehen, bis der genaue Umgriff des zu entwickelnden Planungsgebiets feststeht.
Alle weiteren formalen Planungsschritte zu einem späteren Bauleitplanverfahren werden über Bekanntmachungen im Amtsblatt veröffentlicht.