Aus gegebenem Anlass wird noch einmal darauf hingewiesen, dass das Abladen von Grünabfällen, Elektro-Schrott und Müll vor dem Grünabfallplatz und außerhalb der Öffnungszeiten strengstens verboten ist. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Gemeinde entsprechende Schritte gegen den Verursacher vor.