#1Grillplatz am Hämmerlesberg - vorrangiges Belegungsrecht für Meckenheimer bis zum 31.03.
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Bis zum 31.03. gilt für alle Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger und Ortsvereine das vorrangige Belegungsrecht für den Grillplatz am Hämmerlesberg. Ab dem 1. April werden dann alle eingehenden Anmeldungen berücksichtigt.