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#1 Grillplatzes am Hämmerlesberg - vorrangiges Belegungsrecht für Meckenheimer bis zum 31.03. |
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Bis zum 31.03. gilt für alle Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger und Ortsvereine das vorrangige Belegungsrecht für den Grillplatz am Hämmerlesberg.
Ab dem 1. April werden dann alle eingehenden Anmeldungen berücksichtigt.
Heiner Dopp, Ortsbürgermeister
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